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Tourismusmarketing
Was gefördert wird:
- Verstärkung des Marketings in Übereinstimmung mit den Strategien des Landes
- Kooperationen, Vernetzungen und Synergiebildungen der touristischen Angebote
- Aufbau, Weiterentwicklung und Vernetzung von Informations-, Kommunikations- und Reservierungssystemen
- Organisation und Koordination von Veranstaltungen und Präsentationen
- Innenmarketing durch bewusstseinsbildende Maßnahmen und Marktforschung
Wer gefördert wird:
- Tourismusorganisationen
- Tourismusverbände & -vereine
- Naturparke
Wie gefördert wird:
- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Höhe: max. 75 % der förderbaren Gesamtkosten
Jörg
Dworschak
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr / Hauptreferat Tourismus
Ing. Hans Sylvester Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: work +43 (0) 2682 / 600-2534
Fax: fax +43 (0) 2682 / 600-2500
joerg.dworschak@bgld.gv.at