Touristische Infrastruktur

Was gefördert wird:

  • Ausbau touristischer Infrastruktur
  • Erweiterung touristischer Infrastruktur 
  • Wertschöpfungsstarker Qualitätstourismus 
  • Ausbau der Sport-, Freizeit- und Erlebnisinfrastruktur

Wer gefördert wird: 

  • Tourismusorganisationen 
  • Tourismusverbände und Tourismusvereine

Wie gefördert wird: 

  • Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Zinsenzuschuss 
  • Höhe: max. 75 % der förderbaren Gesamtkosten; max. Höhe laut Regionalförderungsgebietskarte Österreich 2007 – 2013 gemäß EU-Beihilfenrecht
 Jörg Dworschak Jörg Dworschak
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr / Hauptreferat Tourismus
Ing. Hans Sylvester Straße 7
7000 Eisenstadt

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